Wöchentlich bieten wir, in der Untersuchungshaftanstalt Stuttgart, Beratung für Drogenabhängige an.
Wir beraten auch deren Angehörige.
Bei Vorliegen der strafrechtlichen, medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vermitteln wir in eine Entwöhnungsbehandlung (Therapie) nach
§§ 35,36 BtMG.
Zu der Vermittlung gehören:
> Therapievorbereitungsgespräche
> Auswahl der Therapieeinrichtung
> Antrag für eine Kostenübernahme
> Begleitung zur Therapieeinrichtung