Beratung bei Auflagen

Verschiedene Institutionen können Beratungsgespräche bei der Drogenberatung als Auflagen erteilen, beispielsweise das Gericht oder das Jugendamt. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam die Inhalte Ihrer Auflage und unterstützen Sie bei deren Erfüllung.

Auflagengespräche

Gerichtliche Auflagen führen wir aktuell in Einzelgesprächen durch. Bitte melden Sie sich über die offene Sprechstunde am Mittwoch für die Auflagengespräche an oder melden Sie sich bitte unter 0711 26 84 32 30 oder E-Mail.